Kündigung im Mutterschutz

Das geht doch gar nicht!

Leider doch...

Mutterschutzgesetz §17 Kündigungsschutz

Absatz (2)  „Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss den Kündigungsgrund angeben.“

Ich bin enttäuscht, sauer, traurig und überglücklich.

Ich habe meine wundervolle Tochter Emily geboren und am Tag, nachdem ich aus dem Krankenhaus nach Hause kam, meine fristlose Kündigung im Briefkasten gefunden.

Mögliche Gründe zur „Zulässigkeit der Kündigung“ sind zum Beispiel

  • Stilllegung des Betriebes oder eines Betriebsteils (auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens), wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen angeboten werden kann (Dieser Grund stand in meiner Kündigung obwohl der Betrieb weiter läuft)
  • Verlagerung des Betriebes oder eines Betriebsteils, wenn keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen angeboten werden kann
  • besonders schwere Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, die eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Dies kann etwa bei betriebsbedingten Straftaten oder beharrlichen (wiederholten) Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten angenommen werden (z. B. Diebstahl, Beleidigung, Arbeitsverweigerung). Bei schwangeren Arbeitnehmerinnen ist zu berücksichtigen, dass ihr pflichtwidriges Verhalten nicht durch die besondere seelische Verfassung während der Schwangerschaft bedingt ist.
  • Gefährdung der Betriebsexistenz oder der wirtschaftlichen Existenz des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin durch die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit der unter Sonderkündigungsschutz stehenden Person. Sofern andere Arbeitsverhältnisse nicht gekündigt werden sollen, sind ausreichende nachvollziehbare Gründe anzugeben. Kriterien der Sozialauswahl sind nicht anwendbar, da geschützte Personen nicht in eine Sozialauswahl einzubeziehen sind. (Ich habe keinen Nachfolger gesucht und habe somit die Existenz des Betriebs gefährdet … es war weder abgesprochen noch stand in meinen Vertrag, dass ich ich für meine Schwangerschaft ein Ersatz suche …)
  • Oder einfach nur unter Druck gesetzt worden und Angst vor Gericht zu gehen …

Aber wie kam es dazu?

Als Inhaberin eines kleinen Unternehmens (spielerisch Englisch erleben) bin ich mit einem Investor in Kontakt gekommen.  Dieser fand meine Idee, den Kindern auf spielerische Art und Weise die englische Sprache durch viel Interaktion in kleinen Gruppen anfassbar zu vermitteln, sehr schön und wollte das Ganze gerne professioneller aufziehen. Dafür sollte eine Firma gegründet, ich als Geschäftsführerin eingestellt und meine Firma übernommen werden. Ich sollte in der Zeit der Geschäftsführung von ihm lernen und später Anteile der Firma mit mehr Erfahrung zurück erwerben können. So weit so gut. Da ich mir überlegt hatte, während der Schwangerschaft und nach der Geburt mehr Ruhe haben zu wollen. Es kam jedoch alles anders als erwartet.

Die Chance so, etwas zu machen hat mich mit so viel Stolz und Freude erfüllt, gleichzeitig aber Ängste in mir geweckt.

Endlich war es so weit, die Planung der ersten Kennenlern-Veranstaltung war im vollen Gange. Ich organisierte neue Kurse, stellte mich und mein Programm in einer neuen Schule vor und arbeitete nebenbei fleißig daran, meine alte Firma am laufen zu halten. Diese wurde leider völlig ignoriert und als nicht rentabel genug abgestempelt von Seiten des Investors. Das erste Mal, wo ich ein komisches Gefühl bekommen habe.

Nun, nur noch einen knappen Monat vor der Entbindung, war das alles sehr aufregend. Es wurden mir Tag für Tag neue Aufgabengebiete vorgelegt, in denen ich mich als Geschäftsführerin auskennen müsse. Alles, was ich lernen wollte und im Vorhinein auch so abgesprochen war, wurden mir nun plötzlich als Schwäche vorgeworfen. Bis ich dann endgültig im persönlichen Gespräch darauf hingewiesen wurde, dass ich nicht in der Lage sei, diesen Posten zu übernehmen, und dieser nun aus Sicherheit der Firma von jemand anderem übernommen würde. Als jetzige Bereichsleiterin wurde mir die neue Geschäftsführung vorgestellt, die „nur“ solange für mich eintreten soll, bis ich aus der Elternzeit heraus bin und gelernt habe, diesen Posten zu besetzen. Schließlich wurde, wie ja auch besprochen, ein Teilunternehmenskaufvertrag auf den Tisch gelegt.

Am Tag darauf hatte ich noch Fragen zum Vertrag, die nicht beantwortet wurden, nur hingewiesen, dass ich umgehend den unterschriebenen Vertrag mitbringen soll und weitere Fragen aus zeitlichen Gründen nicht beantwortet werden können. In diesem waren weder meine Position, mein Rückkaufrecht noch andere Regelungen zum abgesprochenen Rückerwerb meiner Firma enthalten. Nach Unterschrift dessen hätte ich alle meine Kunden, Mitarbeiter und mein Konzept gegen nichts getauscht.

Meine Zweifel verhärteten sich daraufhin. Wenn man zu etwas gedrängt wird, kann da etwas nicht ganz richtig sein. Ich stehe zu 100% hinter dem, was ich aufgebaut habe, und konnte das so nicht unterschreiben.

Da ich vor allem die Kunden des Kennenlern-Projektes nicht enttäuschen wollte, habe ich am Nachmittag noch das Projekt durchgeführt. Ich stand nun zwei Wochen vor der Entbindung.

Am Samstag wusste ich dann definitiv, dass etwas nicht ganz stimmen konnte, da man versuchte, mir meine Mitarbeiter abzuwerben. Zu diesem Zeitpunkt wurden mir auch keine Fragen mehr wegen der Übernahme beantwortet und gedrängt entweder jetzt zu unterschreiben oder die neue Firma wird ohne mich aufgebaut. Unfassbar! Ich war enttäuscht, mich so in jemandem getäuscht zu haben. Verärgert, dass man hinter meinem Rücken versucht, Vorteile zu erlangen, und verletzt, so viel Zeit und Tränen investiert zu haben, um allen gerecht zu werden!

Schon in der Woche darauf kam meine Tochter zur Welt, und am Tag nachdem ich nach Hause kam, fanden wir die Kündigung im Briefkasten.

7 Tipps zum verhalten bei einer Kündigung innerhalb des Mutterschutzes

  • WICHTIG! Der Einspruch beim Arbeitsgericht muss innerhalb von drei Wochen erfolgen
  • WICHTIG! Im Einspruch muss auch stehen, dass durch diesen Einspruch alle weiteren Kündigungen, die eventuell noch erfolgen nichtig sind
  • ruft beim Bürgertelefon (Arbeitsrecht) an, dort bekommt man eine grobe Hilfestellung, was definitiv die nächsten Schritte sein sollten 
  • Sucht Euch einen Anwalt, auch wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung habt, fragt nach Empfehlungen (z.B. facebook Gruppen oder Freunde), schildert eure Situation
  • Redet über das was euch passiert ist, gerade auch, wenn es finanziell erst mal schlecht aussieht- (Vermieter, Krankenkassen, Banken usw. viele lassen mit sich reden, vor allem in solch einer Situation)
  •  Lasst euch nicht unter kriegen! Rechtsschutzversicherung abschließen … man weiß ja nie.
  • Genießt jeden Moment mit Eurem Sonnenschein!

Was nun?

Wir haben recherchiert, welche Wege ich jetzt gehen muss, und relativ schnell herausgefunden, dass man Einspruch gegen die Kündigung erheben muss. Und das innerhalb von 3 Wochen. Wie macht man das aber ohne Rechtsschutz? Ich wollte eine abschließen, da ich aber als Geschäftsführerin eingesetzt werden sollte und keine Versicherung fand, die dies mit abdeckte, hatte ich leider keine.

Ich habe erst mal nach verschiedenen Vorlagen im Internet gesucht, um zu sehen, was alles drinnen stehen muss, und dann alles Wichtige in einem Einspruch zusammen geschrieben, als Klage vor dem Arbeitsgericht. Damit dachten wir, ist erst mal alles vom Tisch – aber bei weitem gefehlt.

Kündigung im Mutterschutz – geht doch gar nicht! Das dachte ich jedenfalls bisher, aber tatsächlich hat meine neue Firma einen Antrag auf „Zulässigkeit der Kündigung während des Mutterschutzes“ beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit gestellt. Als Gründe wurden genannt, dass der Betrieb stillgelegt werden müsse (es finden aber bis heute nachweislich Kurse statt), ich unberechtigt Urlaub genommen hätte (2 Wochen vor Entbindung), und ich den Geburtstermin nicht mitgeteilt habe (habe ich schon im Januar und wiederholt vor Zeugen).

Dafür muss ich nun eine Stellungnahme abgeben. Da sich die Thematik als schwieriger als gedacht erwies, beschlossen wir, die Situation zu schildern und nach Empfehlungen von Anwälten zu fragen – eine sehr gute Entscheidung.

Über Facebook bekamen wir sehr viele Empfehlungen. Diese schrieben wir nun alle an und hatten so tatsächlich das Glück, einen sehr freundlichen und kompetenten Anwalt zu finden. Leider wird stetig der Gerichtstermin verschoben, Elterngeld und Kindergeld waren noch nicht durch, die letzte Gehaltszahlung habe ich nicht bekommen, und meine Firma schrieb rote Zahlen, da die Projekte über die neue Firma liefen und diese Einnahmen natürlich komplett weggebrochen sind. Also drei Monate Arbeit für Projekte (aus meinen Kopf), die dann aus meiner Hand gerissen worden sind. Mittlerweile 6 Monate kein Gehalt, keine Zahlungen vom Amt, da mein Ex-Arbeitgeber keine Unterlagen einreicht.

Ohne Familie, die mich in dieser Zeit gestärkt und finanziell unterstützt hat, hätte ich mir weder Anwalt, noch Miete, noch Krankenkasse (somit keine Leistungen, auch nicht fürs Kind) leisten können.

Ich habe mich so hintergangen gefühlt, vor allem auch, da ich den Investor erst als sehr netten Menschen wahrgenommen habe und mich ihm geöffnet habe.

So viele Tränen vergossen, da mir dadurch viele Momente, die ich einfach nur für meine Tochter da sein möchte, genommen worden sind. Ich habe immer gesagt: „Er stiehlt mir die Zeit mit meiner Tochter.“

Was möchte ich bezwecken?

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Ihr seid nicht alleine!

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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Tina

    Vielen Dank, dass du deine Geschichte teilst. Ich wünsche dir ganz viel Kraft! LG

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